11Ns17/19t•OGH 11Ns17/19t
Der Oberste Gerichtshof hat am 8. März 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Dr. Oberressl als weitere Richter in der Strafsache gegen Said S***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 512 Hv 129/18v des Landesgerichts Korneuburg, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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