1Präs2690-288/19t•OGH 1Präs2690-288/19t
Beschluss:
Wegen Anscheins der Befangenheit des Präsidenten des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Verfahren D1828 fällt der Vorsitz in diesem Verfahren dessen Stellvertreter zu.
Begründung:
Der Präsident des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer zeigt in seiner Anzeige zutreffend auf, dass der Umstand, dass er verwaltender Mitvermieter und somit Vertragspartner des Angezeigten ist, den Anschein der Befangenheit begründet.
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