12Ns5/16f•OGH 12Ns5/16f
Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Jänner 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Sole und Dr. Brenner als weitere Richter in der Strafsache gegen Jessica T***** wegen des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB, AZ 8 U 105/15v des Bezirksgerichts Innsbruck, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht St. Veit delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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