OGH 1Nc66/15v

1Nc66/15vTribunal supérieur16 déc. 2015

Texte intégral

OGH 1Nc66/15v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2015
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0010NC00066.15V.1216.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.Prof. Dr. Bydlinski und Dr. HoferZeniRennhofer als weitere Richter in der beim Landesgericht Linz zu AZ 31 Cg 52/15f anhängigen Rechtssache der klagenden Parteien 1. J***** E*****, 2. D***** E*****, und 3. B***** H*****, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), wegen „Rückgabe einer Liegenschaft“, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Entscheidung über die Amtshaftungsklage und den Verfahrenshilfeantrag wird das Landesgericht St. Pölten als zuständig bestimmt.

Begründung

Begründung:

Die Kläger brachten beim Landesgericht Linz eine Amtshaftungsklage ein und begehrten gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe, wobei sie ihre Ansprüche unter anderem auch aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz ableiten.

Das Landesgericht Linz legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung gemäß § 9 Abs 4 AHG vor.

Nach § 9 Abs 4 AHG ist ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung zu bestimmen, wenn der Ersatzanspruch unter anderem aus einer Entscheidung eines Landes oder Oberlandesgerichts abgeleitet wird (Schragel, AHG³ Rz 255, 257). Dieser Delegierungstatbestand liegt vor, wenn Richter eines Gerichtshofs über Amtshaftungsansprüche zu erkennen hätten, die ein Verhalten auch nur irgendeines Mitglieds desselben Gerichtshofs oder auch des im Instanzenzug übergeordneten Gerichtshofs zum Gegenstand haben (vgl RISJustiz RS0056449; Schragel, AHG3 Rz 261). Die Entscheidung über die Delegierung kommt dem übergeordneten Gericht zu.

Da der Delegierungstatbestand des § 9 Abs 4 AHG im vorliegenden Fall erfüllt ist, ist ein Landesgericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Linz als zuständig zu bestimmen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.