11Ns54/15b•OGH 11Ns54/15b
Der Oberste Gerichtshof hat am 6. Juli 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Oberressl als weitere Richter in der Strafsache gegen Ibrahim A***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 506 Hv 80/15i des Landesgerichts Korneuburg, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Ried im Innkreis delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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