OGH 8Ob90/14i

8Ob90/14iTribunal supérieur29 sept. 2014

Texte intégral

OGH 8Ob90/14i

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2014:0080OB00090.14I.0929.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. TarmannPrentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DDr. F***** RechtsanwaltsGmbH, , gegen die beklagte Partei Ing. P F*****, vertreten durch Dr. Michael Brunner, Rechtsanwalt in Wien, wegen 30.904,77 EUR sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 25. Juli 2014, GZ 16 R 91/14s35, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Begründung:

Begründung

Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung und Lehre (RISJustiz RS0072332, 10 Ob 91/00f; 8 Ob 36/05k; Thöni in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang³ § 1393 Rz 22), dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht einer Übertragung des Kanzleibetriebs samt den damit verbundenen Forderungsrechten an einen anderen Rechtsanwalt nicht entgegensteht. Noch weniger stellt die Verschwiegenheitspflicht ein Hindernis für eine bloße Änderung der Rechtsform dar, in der die Kanzlei (hier sogar: von den selben Personen) weiterbetrieben wird. Die Frage einer rechtsgeschäftlichen Abtretung des Honoraranspruchs hat sich im vorliegenden Verfahren nicht gestellt.

Die Revisionsausführungen wenden sich im Wesentlichen mit den bereits im Berufungsverfahren gebrauchten Argumenten gegen die Aktivlegitimation der klagenden Partei und zeigen damit keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO auf.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.