13Ns36/13t•OGH 13Ns36/13t
Der Oberste Gerichtshof hat am 9. Juli 2013 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Dr. Nordmeyer als weitere Richter in der Strafsache gegen Peter G***** wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 3 U 9/13x des Bezirksgerichts Oberpullendorf, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Landeck delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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