OGH 12Os33/99

12Os33/99Tribunal supérieur15 avr. 1999

Texte intégral

OGH 12Os33/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1999

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. April 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. E. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Gutschi als Schriftführer, in der Auslieferungssache gegen Lee Sidney Harrison M***** wegen Auslieferung über die Beschwerde des Auszuliefernden gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 19. Jänner 1999, GZ 22 Ns 20/98-8, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Gründe:

Mit dem angefochtenen Beschluß wurde die vom Ministerium für Justiz der Republik Ungarn begehrte Auslieferung des australischen Staatsangehörigen Lee Sidney Harrison M***** zur Strafverfolgung wegen bestimmter im Haftbefehl des Pester Zentralbezirksgerichtes vom 24. April 1998 bezeichneter Straftaten für zulässig erklärt.

Da Entscheidungen über die Zulässigkeit einer Auslieferung nicht anfechtbar sind (§ 33 Abs 5 ARHG), war die dennoch erhobene - als "Antrag auf ein Nichtigkeitsverfahren" bezeichnete - Beschwerde des Lee Sidney Harrison M***** als unzulässig zurückzuweisen.

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