OGH 15Nds11/97

15Nds11/97Tribunal supérieur13 févr. 1997

Texte intégral

OGH 15Nds11/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1997

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 13.Februar 1997 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr.Rouschal als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Strieder und Dr.Schmucker als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Miljevic als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Elisabeth S***** wegen § 75 StGB, AZ Vr 82/97 des Landesgerichtes Wr.Neustadt, über den gemäß § 54 Abs 2 StPO gestellten Antrag des Untersuchungsrichters dieses Gerichtshofes nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Gemäß § 54 Abs 2 StPO wird das Landesgericht Wr.Neustadt als zuständiges Gericht bestimmt.

Begründung

Gründe:

Beim Landesgericht Wr.Neustadt werden zum oben angeführten Aktenzeichen gegen die am 5.März 1958 in Wr.Neustadt geborene österreichische Staatsbürgerin Elisabeth S***** Vorerhebungen wegen des Verdachtes des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB geführt. Nach einer am 27.November 1996 an das Bundesministerium für Justiz gerichteten Telefaxmitteilung der Österreichischen Botschaft Madrid ist Elisabeth S***** verdächtig, am 24.November 1996 in Palma de Mallorca ihren am 26.März 1996 Sohn Andres P***** erstochen und anschließend Selbstmord zu verüben versucht haben. Die angeblich an Schizophrenie leidende Frau befindet sich schwer verletzt und unansprechbar in einer spanischen Klinik. Ihr Ehegatte, Jose Maria P*****, konnte bisher noch nicht kontaktiert werden.

Nach den sicherheitsbehördlichen Erhebungsergebnissen war die Beschuldigte 1977 als Dienstmädchen in Wien beschäftigt, ihren Hauptwohnsitz in Schwarzau am Gebirge, Markt 7 a, hielt sie aber weiter aufrecht. Am 23.Oktober 1980 erfolgte ihre Abmeldung von einer Wiener Adresse nach Mallorca. Seither besteht kein inländischer Wohnsitz bzw Aufenthaltsort mehr. Ihre sachbewalterte Mutter (Herta S*****) ist in einem Pensionistenheim in 2770 Gutenstein/NÖ untergebracht. Nach Auskunft deren Sachwalterin (Erika K*****), die gleichfalls im Gerichtssprengel Wr.Neustadt wohnhaft ist, sei eine Zusammenführung zwischen Mutter und Tochter bisher nicht gelungen.

Unter den gegebenen Umständen war daher das Landesgericht Wr.Neustadt als zuständiges Gericht zu bestimmen.

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