OGH 1Ob631/94

1Ob631/94Tribunal supérieur13 déc. 1994

Texte intégral

OGH 1Ob631/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1994

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser, Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker und Dr.Rohrer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz L*****, vertreten durch Dr.Friedrich Frühwald, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Milutin P*****, vertreten durch Dr.Felix Spreitzhofer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkündigung in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Revisionsbeantwortung der beklagten Partei vom 28.November 1994 wird

zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

Die beklagte Partei hat im Verfahren bereits am 8.August 1994 eine Revisionsbeantwortung erstattet. Das Revisionsverfahren ist aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 23.November 1994 beendet. Die danach eingelangte zweite Revisionsbeantwortung der beklagten Partei war daher zurückzuweisen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.