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E1651/2025 ua•Verfassungsgerichtshof E1651/2025 ua
E1651/2025 uaCour constitutionnelle17 mars 2026
VfGH / Anlassfall, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Legitimation, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Erkenntnisse in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.096,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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