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E2647/2025•Verfassungsgerichtshof E2647/2025
E2647/2025Cour constitutionnelle3 mars 2026
Asylrecht, Verhandlung mündliche, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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