projets
E90/2025 ua•Verfassungsgerichtshof E90/2025 ua
E90/2025 uaCour constitutionnelle18 juin 2025
Asylrecht / Vulnerabilität, Drittstaatsicherheit, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Außerlandesbringung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.