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E3411/2024•Verfassungsgerichtshof E3411/2024
E3411/2024Cour constitutionnelle6 juin 2025
Asylrecht / Vulnerabilität, Kinder, Verhandlung mündliche, EU-Recht, Entscheidungsbegründung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art47 Abs2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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