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E1330/2022•Verfassungsgerichtshof E1330/2022
E1330/2022Cour constitutionnelle28 févr. 2023
Rechtsstaatsprinzip, Entscheidungsbegründung, Verweisung, Festnahme, Rechtsschutz
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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