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E89/2023•Verfassungsgerichtshof E89/2023
E89/2023Cour constitutionnelle27 févr. 2023
Verhandlung mündliche, Entscheidungsverkündung, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsverfahren, Schubhaft, Rechtsstaatsprinzip, Aufenthaltsrecht
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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