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E3073/2022 ua•Verfassungsgerichtshof E3073/2022 ua
E3073/2022 uaCour constitutionnelle27 févr. 2023
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu E3073/2022 zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten und den beschwerdeführenden Parteien zu E3078E 3079/2022 zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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