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E2469/2022•Verfassungsgerichtshof E2469/2022
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit ein auf ein Jahr befristetes Einreiseverbot erlassen wird, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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