Verfassungsgerichtshof E300/2022

E300/2022Cour constitutionnelle17 mars 2022

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof E300/2022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E300.2022

Spruch

I.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird im Umfang der Gebührenbefreiung stattgegeben.

II.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit die Beschwerde gegen den Ausspruch der Zulässigkeit der Abschiebung nach Afghanistan und gegen die Setzung einer 14-tägigen Frist zur freiwilligen Ausreise abgewiesen wird, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Leben gemäß Art2 EMRK sowie gemäß Art3 EMRK, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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