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E2379/2021•Verfassungsgerichtshof E2379/2021
E2379/2021Cour constitutionnelle17 mars 2022
Fremdenrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, Einstellung, EU-Recht Richtlinie, Entscheidungsbegründung, Rückwirkung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit das Beschwerdeverfahren wegen Gegenstandslosigkeit der Ausweisung eingestellt wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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