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E4370/2021•Verfassungsgerichtshof E4370/2021
E4370/2021Cour constitutionnelle1 mars 2022
Verhandlung mündliche, Entscheidungsverkündung, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Verwaltungsgerichtsverfahren, Glücksspiel, COVID (Corona)
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch Spruchpunkt 1 ("keine Zutrittskontrolle") des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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