Verfassungsgerichtshof E2913/2021

E2913/2021Cour constitutionnelle1 mars 2022

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof E2913/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E2913.2021

Spruch

I.1.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit die Beschwerde gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung nach Afghanistan und die Festsetzung einer Frist von zwei Wochen für die freiwillige Ausreise abgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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