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E3737/2020•Verfassungsgerichtshof E3737/2020
E3737/2020Cour constitutionnelle11 juin 2021
Veranstaltungswesen, Rechtsschutz, Geltungsbereich, Rückwirkung
I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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