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E4381/2020 ua•Verfassungsgerichtshof E4381/2020 ua
E4381/2020 uaCour constitutionnelle8 juin 2021
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Rückkehrentscheidung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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