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E332/2020•Verfassungsgerichtshof E332/2020
E332/2020Cour constitutionnelle8 oct. 2020
Bescheidbegriff, elektronischer Rechtsverkehr, Bescheid Unterschrift, Zustellung, Versammlungsrecht, email
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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