Verfassungsgerichtshof E1234/2020

E1234/2020Cour constitutionnelle7 oct. 2020

Regest

Asylrecht, Rückkehrentscheidung, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof E1234/2020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2020:E1234.2020

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit seine Beschwerde gegen die erlassene Rückkehrentscheidung, den Ausspruch, dass die Ausweisung nach Bangladesch zulässig ist und die vierzehntägige Frist zur Ausreise, abgewiesen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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