Verfassungsgerichtshof E76/2019

E76/2019Cour constitutionnelle7 oct. 2020

Regest

VfGH / Anlassfall, Fremdenrecht, Verwaltungsvollstreckung, Freiheit persönliche, Fristen

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof E76/2019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2020:E76.2019

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten und weiters im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden, weil die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gemäß §5 Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 verhängten Haft nicht binnen einer Woche erging.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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