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E817/2019•Verfassungsgerichtshof E817/2019
E817/2019Cour constitutionnelle6 oct. 2020
VfGH / Anlassfall
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und seine Beschwerde als verspätet zurückgewiesen werden, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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