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E4081/2018•Verfassungsgerichtshof E4081/2018
E4081/2018Cour constitutionnelle13 mars 2019
Staatsbürgerschaftsrecht, Entscheidungsbegründung
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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