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E1810/2017•Verfassungsgerichtshof E1810/2017
E1810/2017Cour constitutionnelle5 mars 2018
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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