E2212/2015•Verfassungsgerichtshof E2212/2015
E2212/2015Cour constitutionnelle23 févr. 2017
Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Stiftung, Bewertung
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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