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WI22/2015•Verfassungsgerichtshof WI22/2015
WI22/2015Cour constitutionnelle13 juin 2016
Wahlen, Bundeshauptstadt Wien, Bezirksvertretungen, Wahlkarten, Stimmzettel, Briefwahl, VfGH / Wahlanfechtung
I.Die Anfechtung wird hinsichtlich der Zweitanfechtungswerberin zurückgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Anfechtung stattgegeben und das Verfahren zur Wahl der Bezirksvertretung für den 2. Wiener Gemeindebezirk vom 11. Oktober 2015 insoweit aufgehoben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt.
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