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E1845/2015•Verfassungsgerichtshof E1845/2015
E1845/2015Cour constitutionnelle9 mars 2016
Asylrecht, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsverfahren, Verfahrenshilfe, Geltungsbereich Anwendbarkeit
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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