E1583/2014 ua•Verfassungsgerichtshof E1583/2014 ua
E1583/2014 uaCour constitutionnelle9 mars 2016
VfGH / Anlassfall
I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Erkenntnisse wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) ist schuldig, der Beschwerdeführerin in den zu E1583/2014 und E1439/2015 protokollierten Verfahren zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit insgesamt € 5.712,– bestimmten Prozesskosten sowie der Beschwerdeführerin im zu E886/2015 protokollierten Verfahren zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten jeweils binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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