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E1526/2015•Verfassungsgerichtshof E1526/2015
E1526/2015Cour constitutionnelle18 févr. 2016
Asylrecht, Ermittlungsverfahren
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856, bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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