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V105/2015 ua•Verfassungsgerichtshof V105/2015 ua
V105/2015 uaCour constitutionnelle26 nov. 2015
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Präklusion von Einwendungen, Verordnungserlassung
I.1. Das Örtliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Altaussee in der vom Gemeinderat der Gemeinde Altaussee am 8. April 2009 beschlossenen Fassung 4.00, diese aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Mai 2009 und kundgemacht an der Amtstafel vom 29. Mai bis 16. Juni 2009, wird, insoweit es für einen Teil des Grundstücks Nr 66/2, KG Altaussee, eine Eignungszone für Naherholung mit der Zusatzwidmung "private Parkanlage" festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Altaussee in der vom Gemeinderat der Gemeinde Altaussee am 25. Februar 2010 beschlossenen Fassung 4.00, diese aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2010 und kundgemacht an der Amtstafel vom 9. bis 27. Juli 2010, wird, insoweit er für einen Teil des Grundstücks Nr 66/2, KG Altaussee, die Widmung "Freiland - private Parkanlage" festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebungen im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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