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E623/2014•Verfassungsgerichtshof E623/2014
E623/2014Cour constitutionnelle26 nov. 2015
Flurverfassung, Tribunal, civil rights, Verwaltungsgericht, Landesverwaltungsgericht, Parteistellung, Agrarbehörden, Befangenheit
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.580,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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