E2002/2014•Verfassungsgerichtshof E2002/2014
E2002/2014Cour constitutionnelle18 sept. 2015
Asylrecht, Rückkehrentscheidung, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Kassation und Zurückverweisung, Übergangsbestimmung, Entscheidung Trennbarkeit, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit seine Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Afghanistan abgewiesen und das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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