E473/2015•Verfassungsgerichtshof E473/2015
E473/2015Cour constitutionnelle25 juin 2015
Bundesminister, Bundesministerium, Oberste Organe der Vollziehung, Hoheitsverwaltung, Verwaltungsstrafrecht, Lebensmittelrecht
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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