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E426/2015•Verfassungsgerichtshof E426/2015
E426/2015Cour constitutionnelle19 juin 2015
Asylrecht, Rückkehrentscheidung, Privat- und Familienleben
I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit die Rückkehrentscheidung der belangten Behörde bestätigt wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,— bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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