WI1/2015•Verfassungsgerichtshof WI1/2015
WI1/2015Cour constitutionnelle18 juin 2015
Wahlen, Gemeinderat, Stimmzettel, Wahlkarten, Ermittlungsverfahren, VfGH / Wahlanfechtung
I.Der Anfechtung wird insoweit stattgegeben, als sie die Wahlsprengel 8, 14, 21 und 28 betrifft.
Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Baden bei Wien am 25. Jänner 2015 wird hinsichtlich der Wahlsprengel 8, 14, 21 und 28 insoweit aufgehoben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt.
II.Im Übrigen wird der Anfechtung nicht stattgegeben.
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