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E734/2015•Verfassungsgerichtshof E734/2015
E734/2015Cour constitutionnelle11 juin 2015
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, VfGH / Aufhebung Wirkung, Entscheidung Trennbarkeit
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung insoweit in seinen Rechten verletzt worden, als damit in Spruchteil A seine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 2. September 2014 abgewiesen wurde.
Das angefochtene Erkenntnis wird daher insoweit und soweit damit in Spruchteil A – in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschwerdeabweisung stehend – die Kostenersatzanträge der Parteien des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen werden, aufgehoben.
2. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchteil B des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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