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E1857/2014•Verfassungsgerichtshof E1857/2014
E1857/2014Cour constitutionnelle11 juin 2015
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Asylrecht, Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Verwaltungsgerichte), Übergangsbestimmung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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