B917/2012•Verfassungsgerichtshof B917/2012
B917/2012Cour constitutionnelle18 sept. 2014
Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, Rechte subjektive öffentliche, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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