B462/2013 ua•Verfassungsgerichtshof B462/2013 ua
B462/2013 uaCour constitutionnelle11 mars 2014
Abfallwirtschaft, Finanzausgleich, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Gebühr, Äquivalenzprinzip, Gemeinderecht
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.