B1058/2013•Verfassungsgerichtshof B1058/2013
B1058/2013Cour constitutionnelle26 févr. 2014
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Disziplinarbehörden, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Einleitungsbeschluss (Disziplinarverfahren), Verjährung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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