Verfassungsgerichtshof U2112/2012

U2112/2012Cour constitutionnelle24 févr. 2014

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U2112/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2014

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit ihm damit der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt und der Beschwerdeführer nach Afghanistan ausgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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