B894/2013•Verfassungsgerichtshof B894/2013
B894/2013Cour constitutionnelle21 févr. 2014
Ärzte, Berufsrecht, Disziplinarrecht
I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Die Österreichische Ärztekammer ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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