B295/2011•Verfassungsgerichtshof B295/2011
B295/2011Cour constitutionnelle11 déc. 2013
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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