U983/2013 ua•Verfassungsgerichtshof U983/2013 ua
U983/2013 uaCour constitutionnelle25 nov. 2013
Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Privat- und Familienleben
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.662,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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